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   LAG Hessen, 28.03.2006 - 15/14 Sa 1117/05   

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LAG Hessen, 28.03.2006 - 15/14 Sa 1117/05 (https://dejure.org/2006,8477)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28.03.2006 - 15/14 Sa 1117/05 (https://dejure.org/2006,8477)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28. März 2006 - 15/14 Sa 1117/05 (https://dejure.org/2006,8477)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 KSchG, § 1 Abs 2 KSchG, § 1 Abs 3 KSchG, § 102 BetrVG
    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung; Folgen einer rechtzeitigen Annahme des Änderungsangebots des Arbeitgebers unter Vorbehalt ; Notwendigkeit eines Entfalles des Bedürfnisses für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb zu den bisherigen ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.03.2006 - 14 Sa 1117/05
    Die eine ordentliche Änderungskündigung sozial rechtfertigenden dringenden betrieblichen Erfordernisse im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1, § 2 KSchG setzen voraus, dass das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb zu den bisherigen Bedingungen entfallen ist (BAG Urteil vom 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - EzA § 2 KSchG Nr. 54).

    Darüber hinaus ist das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Grund zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts: vgl. dazu BAG Urteil vom 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - NZA 1992, 120; BAG Urteil vom 23. November 2000 - 2 AZR 547/99 - NZA 2001, 492; BAG Urteil vom 27. September 2001 - 2 AZR 236/00 - NZA 2002, 750; BAG Urteil vom 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - EzA § 2 KSchG Nr. 54, alle mit weit. Nachw.).

    Dies beruht auf dem das gesamte Kündigungsrecht beherrschenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BAG Urteil vom 03. Juli 2003 - 2 AZR 617/02 - DB 2004, 655; vgl. auch BAG Urteil vom 21. April 2005 - 2 AZR 244/04 - EzA-Schnelldienst Nr. 20/2005, S. 6 = DB 2005, 2250 und BAG Urteil vom 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - EzA § 2 KSchG Nr. 54).

    Diese Voraussetzungen müssen für alle Vertragsänderungen vorliegen (BAG Urteil vom 03. Juli 2003, a.a.O; BAG Urteil vom 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - EzA § 2 KSchG Nr. 54; vgl. weiter KR-Rost, 7. Aufl., § 2 KSchG, Rz. 106 d).

    Ausgangspunkt ist dabei die bisherige vertragliche Regelung, was bedeutet: Die angebotenen Änderungen dürfen sich nicht weiter vom Inhalt des bisherigen Arbeitsverhältnisses entfernen, als dies zur Erreichung des angestrebten Zieles erforderlich ist (BAG Urteil vom 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - EzA § 2 KSchG Nr. 54).

    Bei einer vom Arbeitgeber angestrebten Änderung von Tätigkeit und Vergütung muss die Vergütungsänderung nur dann nicht selbstständig gerechtfertigt sein, wenn sich die Höhe der Vergütung aus einem Vergütungssystem, etwa einem Lohn- und Gehaltstarifvertrag ergibt, mit dem für die Eingruppierung maßgeblich auf die jeweiligen Tätigkeitsmerkmale abgestellt wird (BAG Urteil vom 18. Oktober 2000 - 2 AZR 465/99 - NZA 2001, 437, unter II. 1. c) dd) der Gründe; BAG Urteil vom 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - EzA § 2 KSchG Nr. 54; KR-Rost, a.a.O.).

    Die Beklagte hat sich zu einer organisatorischen Maßnahme entschlossen, deren Umsetzung das Bedürfnis für die weitere Beschäftigung des Klägers zu den bisherigen Bedingungen entfallen ließ (BAG Urteil vom 22. Januar 1998 - 8 AZR 243/95 - NZA 1998, 536 m. w. N.; vgl. auch BAG Urteil vom 16. Dezember 2004 - 2 AZR 66/04 - NZA 2005, 761; zu II 2. b) aa) der Gründe; vgl. auch BAG Urteil vom 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - EzA § 2 KSchG Nr. 54, zu B. I. 1. a) der Gründe).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Berufungskammer folgt, vermögen die Arbeitsgerichte eine Unternehmerentscheidung nur darauf zu überprüfen, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG Urteil vom 30. April 1987, 2 AZR 184/86, BAGE 55, 262; weiter ausführlich - auch unter Einbeziehung der verfassungsrechtlichen Aspekte - BAG Urteil vom 26. September 2002 - 2 AZR 636/01 - AP Nr. 124 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) und ob sie ursächlich für den vom Arbeitgeber geltend gemachten Änderungsbedarf ist (BAG Urteil vom 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - EzA § 2 KSchG Nr. 54, zu B. I. 1. a) der Gründe mit weit.

    Das gilt bis zu den angesprochenen Grenzen offenbarer Unsachlichkeit, Unvernünftigkeit und Willkür, für deren Überschreiten der Vortrag des grundsätzlich und auch hier insoweit darlegungspflichtigen (dazu BAG Urteil vom 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - EzA § 2 KSchG Nr. 54, zu B. I. 1. a) der Gründe) Klägers weder erst- noch zweitinstanzlich etwas Tragfähiges ergibt.

    Dieser Hintergrund verbietet es zugleich, auf die Maßstäbe zurückzugreifen, die das Bundesarbeitsgericht für Änderungskündigungen zur Entgeltreduzierung entwickelt hat (vgl. dazu etwa BAG Urteil vom 27. September 2001 - 2 AZR 236/00 - NZA 2002, 750; vgl. dazu auch BAG Urteil vom 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - EzA § 2 KSchG Nr. 54 mit weit. Nachw.).

    Auch wenn man für die Änderung einen sachlichen Grund für erforderlich hält und dazu eine Abwägung zwischen der Berufsfreiheit des Arbeitnehmers (Art. 12 GG) einerseits und der Unternehmerfreiheit des Arbeitgebers (Art. 12, 1 4 GG) andererseits vornimmt (vgl. dazu BAG Urteil vom 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - EzA § 2 KSchG Nr. 54 mit weit. Nachw.; vgl. weiter eingehend Wallner, Die ordentliche Änderungskündigung des Arbeitgebers, S. 149 ff.), genügt die angebotene Änderung diesen Anforderungen.

  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.03.2006 - 14 Sa 1117/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Berufungskammer folgt, vermögen die Arbeitsgerichte eine Unternehmerentscheidung nur darauf zu überprüfen, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG Urteil vom 30. April 1987, 2 AZR 184/86, BAGE 55, 262; weiter ausführlich - auch unter Einbeziehung der verfassungsrechtlichen Aspekte - BAG Urteil vom 26. September 2002 - 2 AZR 636/01 - AP Nr. 124 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) und ob sie ursächlich für den vom Arbeitgeber geltend gemachten Änderungsbedarf ist (BAG Urteil vom 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - EzA § 2 KSchG Nr. 54, zu B. I. 1. a) der Gründe mit weit.

    Die Entscheidung hierüber obliegt jedoch nicht den Gerichten für Arbeitssachen (etwa BAG Urteil vom 26. September 2002, a.a.O.).

    Damit liegt gerade kein Umgehungstatbestand vor, wie er der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26. September 2002 (a.a.O.) zugrunde lag, und es ist nicht erkennbar, dass mit dem von der Beklagten gewählten Weg der verfassungsrechtlich geforderte Bestandsschutz unangemessen zurückgedrängt würde.

    Sie hat sich dabei eines legitimen Mittels bedient und hat erst veranlasst durch die Aussicht, dass die Mehrzahl der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dem beabsichtigten Teil-Betriebsübergang widersprechen würde, einen Ausweg gesucht und - auch mit Hilfe der Tarifvertragsparteien - gefunden und damit auch dem in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26. September 2002 (a.a.O.) in den Vordergrund gerückten Bestandsschutzinteresse der Arbeitnehmer Rechnung getragen.

  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 617/02

    Änderungskündigung; Gleichbehandlung; Differenzierungsgründe; Offenlegung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.03.2006 - 14 Sa 1117/05
    Dies beruht auf dem das gesamte Kündigungsrecht beherrschenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BAG Urteil vom 03. Juli 2003 - 2 AZR 617/02 - DB 2004, 655; vgl. auch BAG Urteil vom 21. April 2005 - 2 AZR 244/04 - EzA-Schnelldienst Nr. 20/2005, S. 6 = DB 2005, 2250 und BAG Urteil vom 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - EzA § 2 KSchG Nr. 54).

    Diese Voraussetzungen müssen für alle Vertragsänderungen vorliegen (BAG Urteil vom 03. Juli 2003, a.a.O; BAG Urteil vom 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - EzA § 2 KSchG Nr. 54; vgl. weiter KR-Rost, 7. Aufl., § 2 KSchG, Rz. 106 d).

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 236/00

    Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung (hier: Jahressonderzahlung und

    Auszug aus LAG Hessen, 28.03.2006 - 14 Sa 1117/05
    Darüber hinaus ist das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Grund zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts: vgl. dazu BAG Urteil vom 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - NZA 1992, 120; BAG Urteil vom 23. November 2000 - 2 AZR 547/99 - NZA 2001, 492; BAG Urteil vom 27. September 2001 - 2 AZR 236/00 - NZA 2002, 750; BAG Urteil vom 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - EzA § 2 KSchG Nr. 54, alle mit weit. Nachw.).

    Dieser Hintergrund verbietet es zugleich, auf die Maßstäbe zurückzugreifen, die das Bundesarbeitsgericht für Änderungskündigungen zur Entgeltreduzierung entwickelt hat (vgl. dazu etwa BAG Urteil vom 27. September 2001 - 2 AZR 236/00 - NZA 2002, 750; vgl. dazu auch BAG Urteil vom 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - EzA § 2 KSchG Nr. 54 mit weit. Nachw.).

  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 183/89

    Änderungskündigung - Dringlichkeit betrieblicher Erfordernisse

    Auszug aus LAG Hessen, 28.03.2006 - 14 Sa 1117/05
    Ein Weiterbeschäftigungsanspruch des Klägers scheitert schon daran, dass er das Änderungsangebot unter Vorbehalt angenommen hat (BAG Urteil vom 18. Januar 1990 - 2 AZR 183/89 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 65).
  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 244/04

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.03.2006 - 14 Sa 1117/05
    Dies beruht auf dem das gesamte Kündigungsrecht beherrschenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BAG Urteil vom 03. Juli 2003 - 2 AZR 617/02 - DB 2004, 655; vgl. auch BAG Urteil vom 21. April 2005 - 2 AZR 244/04 - EzA-Schnelldienst Nr. 20/2005, S. 6 = DB 2005, 2250 und BAG Urteil vom 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - EzA § 2 KSchG Nr. 54).
  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.03.2006 - 14 Sa 1117/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Berufungskammer folgt, vermögen die Arbeitsgerichte eine Unternehmerentscheidung nur darauf zu überprüfen, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG Urteil vom 30. April 1987, 2 AZR 184/86, BAGE 55, 262; weiter ausführlich - auch unter Einbeziehung der verfassungsrechtlichen Aspekte - BAG Urteil vom 26. September 2002 - 2 AZR 636/01 - AP Nr. 124 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) und ob sie ursächlich für den vom Arbeitgeber geltend gemachten Änderungsbedarf ist (BAG Urteil vom 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - EzA § 2 KSchG Nr. 54, zu B. I. 1. a) der Gründe mit weit.
  • BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 66/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Austauschkündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.03.2006 - 14 Sa 1117/05
    Die Beklagte hat sich zu einer organisatorischen Maßnahme entschlossen, deren Umsetzung das Bedürfnis für die weitere Beschäftigung des Klägers zu den bisherigen Bedingungen entfallen ließ (BAG Urteil vom 22. Januar 1998 - 8 AZR 243/95 - NZA 1998, 536 m. w. N.; vgl. auch BAG Urteil vom 16. Dezember 2004 - 2 AZR 66/04 - NZA 2005, 761; zu II 2. b) aa) der Gründe; vgl. auch BAG Urteil vom 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - EzA § 2 KSchG Nr. 54, zu B. I. 1. a) der Gründe).
  • BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 462/03

    Betriebsübergang - Kollektiver Widerspruch - Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.03.2006 - 14 Sa 1117/05
    Bezüglich des Widerspruchs ist nicht nach einem sachlichen Grund zu fragen (BAG Urteil vom 30. September 2004 - 8 AZR 462/03 - BB 2005, 605); selbst wenn man von einem kollektiven Widerspruch ausgehen wollte, ist dieser nicht gem. § 242 BGB rechtsmissbräuchlich (näher dazu BAG Urteil vom 30. September 2004, a.a.O.).
  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 465/99

    Betriebsbedingte Kündigung; vertragliche Einschränkung des Kündigungsrechts des

    Auszug aus LAG Hessen, 28.03.2006 - 14 Sa 1117/05
    Bei einer vom Arbeitgeber angestrebten Änderung von Tätigkeit und Vergütung muss die Vergütungsänderung nur dann nicht selbstständig gerechtfertigt sein, wenn sich die Höhe der Vergütung aus einem Vergütungssystem, etwa einem Lohn- und Gehaltstarifvertrag ergibt, mit dem für die Eingruppierung maßgeblich auf die jeweiligen Tätigkeitsmerkmale abgestellt wird (BAG Urteil vom 18. Oktober 2000 - 2 AZR 465/99 - NZA 2001, 437, unter II. 1. c) dd) der Gründe; BAG Urteil vom 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - EzA § 2 KSchG Nr. 54; KR-Rost, a.a.O.).
  • BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 243/95

    Betriebsübergang - Fremdvergabe von Kundendienstleistungen

  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 582/90

    Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher

  • BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 547/99

    Änderungskündigung - Pauschalierte Mehrarbeitsvergütung

  • BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 667/06

    Änderungskündigung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. März 2006 - 15/14 Sa 1117/05 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
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